Allgemeines

Als Installationsinhaber (Eigentümer, Mieter, Pächter usw.) sind Sie gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsanlagen (NIV) für die Sicherheit Ihrer Elektroinstallationen verantwortlich.

Um Elektrounfälle und Elektrobrände zu verhindern, ist der Installationsinhaber nach NIV gesetzlich verpflichtet, seine elektrischen Installationen durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle in festgelegten Abständen überprüfen zu lassen. Dank einer periodischen Überprüfung Ihrer Elektroanlagen durch einen Fachmann können versteckte Mängel, defekte Materialien und fehlerhafte Installationen frühzeitig entdeckt werden, bevor es zu einer gefährlichen Situation für Mensch, Tier und Gebäude kommt.

Die Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen haben den Auftrag, die Eigentümer zum Einreichen eines elektrischen Sicherheitsnachweises aufzufordern. Einen gültigen Sicherheitsnachweis kann ein konzessionierter Elektrosicherheitsberater nach Kontrolle der elektrischen Installation ausstellen. Das aktuelle Verzeichnis von kontrollberechtigten Firmen kann beim Eidg. Strakstrominspektorat, 8320 Fehraltdorf bezogen oder im Internet unter https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb abgerufen werden.

Kontrollzyklen

Die Kontrollzyklen sind gesetzlich festgelegt (NIV). Diese sind je nach Art des Objektes unterschiedlich. Für normale Wohnbauten ist alle 20 Jahre eine Installationskontrolle fällig.

Sicherheitsnachweis (SiNa)

Werden anlässlich der Hausinstallationskontrolle keine Mängel festgestellt, so wird dem Eigentümer ein sogenannter "Sicherheitsnachweis" ausgehändigt. Werden jedoch Mängel festgestellt, so erhält der Eigentümer eine entsprechende Mänglliste. Dieser hat die Mängel innerhalb der vorgegebenen Frist - durch eine konzessioniertes Elektro-Installations-Unternehmen beheben zu lassen. Nach der Instandstellung und einer allfälligen Nachkontrolle, erhält dann der Eigentümer ebenfalls den "SiNa".
Der Eigentümer ist verpflichtet diesen "SiNa" aufzubewahren. Eine Kopie dieses Dokumentes geht an die Netzbetreiberin EGBB und wird dort archiviert.

Handänderungen

Bei Handänderungen empfehlen wir dem Käufer dringend vom Verkäufer das Dokument "Sicherheitsnachweis" zu verlangen, um sich vor unliebsamen Instandstellungskosten zu schützen. Ist dieses Dokument älter als 5 Jahre, so verlangt das Gesetz eine Nachkontrolle. Die Kosten für eine solche Nachkontrolle, sowie allfällige Mängelbehebungen gehen - wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - zu Lasten des Verkäufers.